ARBEITSRECHT FÜR ARBEITGEBER
Wir verstehen uns als Ihr moderner Dienstleister in allen Bereichen die ein Arbeitgeber in arbeitsrechtlicher Sicht erfüllen muss.
Wir unterstützen Sie in allen Fragen
· in allgemeinen Personalfragen und
· im Umgang mit dem Betriebsrat, Gewerkschaften, ausstehenden Institutionen und Ämtern z.B. dem Integrationsamt.
Wir sorgen dafür, dass schon der erste Kontakt zum potentiellen Arbeitnehmer juristisch einwandfrei ist und auch das letzte Wort keine Zweifel im juristischen Sinne enthält.
Im Falle einer Mitarbeiterkündigung übernehmen wir die Situationsanalyse aus unterschiedlichen Perspektiven, entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Aktionsstrategie und führen die späteren Gespräche mit dem Arbeitnehmer. So finden wir den für Sie und Ihr Unternehmen wirtschaftlichsten Weg.
Wir verstehen uns als Ihr Dienstleiter, der die kaum noch überschaubaren Risiken im Arbeitsrecht schon mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages minimiert. Erfahrungsgemäß erspart Ihnen das viel Arbeit, Ärger und Kosten. Bei uns sind Ihre Personalangelegenheiten in besten Händen.
Wir unterstützen Sie bei der
· Formulierung von Stellenausschreibungen, Bewerbungseingangsbestätigungen und Bewerbungsabsagen unter Einhaltung
aller Grundsätze der allgemeinen Gleichbehandlung und des Diskriminierungsverbotes.
· Formulierung von Arbeitsverträgen und jeglichen Nebenvereinbarungen zur Nutzung von Dienstwagen, über die Handhabung
anderer in dem Eigentum des Arbeitgeber stehender Gegenstände.
· Reduzierung von Arbeitszeiten, Befristungen, Verlängerungen, Arbeitnehmerüberlassung etc.
· Formulierung von Datenschutzregelungen, Fotofreigaben oder anderen Betriebsvereinbarungen etc.
· Einladung und Organisation von BEM-Gesprächen .
· Formulierung von Freiwilligkeitsvorbehalten beim Weihnachtsgeld, von widerrufbaren Bonuszahlungen, Urlaubsrichtlinien etc.
· Vorbereitung aller Gespräche und Vereinbarungen mit dem Betriebsrat .
· Formulierung von Zwischenzeugnissen und Zeugnissen.
· Formulierung von Abmahnungen, personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten ordentlichen und
außerordentlichen Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen, Freistellungen, Bitte um Zustimmungen des
Integrationsamtes, der Bezirksregierung und des Betriebsrates.
· Kündigungsschutzklage vor Gericht, aber auch beim Versuch einer außergerichtlichen Einigung.
· Zeugnisklage und Klagen gegen angeblich unberechtigte Abmahnungen.
· Regelung eines Betriebsüberganges unter Berücksichtigung alle Folgen eines solchen Übergangs nach § 613a BGB.